Herbert Moritz

Newsflash

Feuerlöscher schon überprüft?
Alle 2 Jahre müssen Feuerlöscher nach ÖNORM geprüft werden.
Das ist keine Schikane sondern dient Ihrer Sicherheit.  Wir beraten Sie gerne

 
Was meinen Sie?
Was sind die wichtigsten Aufgaben des Rauchfangkehrers
 
Ausbildungsinhalte des Rauchfangkehrerberufs
 
  • Handhabung und Instandhaltung der zu verwendenden Werkzeuge, Maschinen, Vorrichtungen, Einrichtungen, Arbeitsbehelfe sowie Mess- und Prüfgeräte.
  • Kenntnis der Werk- und Hilfsstoffe, ihrer Eigenschaften, Verwendungs- und Bearbeitungsmöglichkeiten und Lagerung.
  • Kenntnis und funktionsgerechte Anwendung der betrieblichen Maschinen und der technischen Betriebs- und Hilfsmittel.
  • Messarbeiten in Rauch- und Abgasfängen, Verbindungsstücken und Feuerstätten.
  • Überprüfen und reinigen von Luft- und Dunstleitungen sowie Luft- und Dunstfängen im Hinblick auf sich darin sammelnde brennbare Rückstände.
  • Lesen von Bauzeichnungen bezüglich Feuerungsanlagen und Lüftungsanlagen, lesen von Brandschutz- und Installationszeichnungen.
  • Anfertigen von Arbeitsskizzen, erkennen von Mängeln und abfassen von Mängelmeldungen und technischen Berichten (Befund- und Messprotokoll).
  • Kenntnis des Aufbaues, der Wirkungsweise und der Einregulierung von Feuerstätten, Verbindungsstücken , Fängen, Luft- und Dunstleitungen sowie der Wärmeverteilung.
  • Reinigen, kehren und überprüfen von Fängen, Verbindungsstücken, Lüftungsleitungen und ähnlichen Einrichtungen.
  • Untersuchen und überprüfen von Fängen und ähnlichen Einrichtungen, Lüftungsleitungen sowie Verbindungsstücken hinsichtlich der bau- und feuerpolizeilichen Ausführung.
  • Reinigen, wahren und überprüfen von Feuerstätten für feste, flüssige und gasförmige Brennstoffe und deren Verbrennungseinrichtungen   
  • Messtechnische Überprüfung von Feuerstätten hinsichtlich Umweltschutz und Energieeinsparung
  • Grundkenntnisse der Öl- und Gasbrennwerttechnik sowie dichten von Anschlussverbindungen, durchführen von Dichtheitsproben.  
  • Anwenden von einschlägigen Messinstrumenten.
  • Kenntnis der einschlägigen Vorschriften, insbesondere der bau- und feuerpolizeilichen, umweltschützenden und energieeinsparenden Bestimmungen.  
  • Kenntnis über vorbeugenden Brandschutz sowie über die Maßnahmen zur Bekämpfung von Bränden.
  • Kenntnisse über die Arten der Sanierung von Fängen.  
  • Grundkenntnisse der einschlägigen physikalischen Grundlagen der Wärme- und Strömungslehre; Grundlagen der Fangtechnik
  • Kenntnis von physikalischen und strömungstechnischen Grundlagen von Fängen und Lüftungen   
  • Kenntnis der einschlägigen chemischen Grundstoffe und Verbindungen bei der Verbrennung und ihre Auswirkungen auf die Umwelt.
  • Grundkenntnisse der Eigenschaften, Verwendung und umweltschonenden Verfeuerung von Brennstoffen.  
  • Energie- und Umweltschutzberatung.  
  • Kenntnis über Feststellung und Behebung von Gefahren oder Mängeln an Feuerungsanlagen.
  • Grundkenntnisse über die Gefahren des elektrischen Stromes, der Symbole sowie der einschlägigen Mess-, Regel- und Steuergeräte von Feuerungsanlagen.  
  • Führen von Kundengesprächen.
  • Grundkenntnisse der berufsspezifischen Anwendung von rechnergestützten Systemen  
  • Kenntnis der berufsspezifischen Anwendung von rechnergestützten Systemen und deren Anwendung.
  • Kenntnis über den betrieblichen Umweltschutz und die Möglichkeit der fachgerechten Entsorgung der im Betrieb verwendeten Werk- und Hilfsstoffe.  
  • Kenntnis der sich aus dem Lehrvertrag ergebenden Verpflichtungen (§§9 und 10 Berufsausbildungsgesetz).
  • Kenntnis der einschlägigen Sicherheitsvorschriften sowie der sonst in Betracht kommenden Vorschriften zum Schutze des Lebens und der Gesundheit.  
  • Grundkenntnisse der aushangpflichtigen arbeitsrechtlichen Vorschriften.